Vorteile für Arbeitgeber
Auch Ihre Mitarbeiter profitieren von einer betrieblichen Altersversorgung:
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Seit 2019 sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, bei neu abgeschlossenen Entgeltvereinbarungen 15 Prozent des umgewandelten Entgeltes zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse weiterzuleiten, soweit sie durch die Entgeltumwandlungen Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Es kann durch tarifvertragliche Regelungen davon abgewichen werden.
Die Zuschusspflicht gilt nicht in den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse. Für bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt der Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent seit dem 01.01.2022.
Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck über die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.
Bei der Direktversicherung schließen Sie als arbeitgebende Instanz für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. So erfüllen Sie den Rechtsanspruch Ihrer Belegschaft, Teile des Gehaltes in Vorsorgebeiträge umzuwandeln. Auch als Arbeitgeberin und Arbeitgeber können Sie finanzielle Beiträge leisten – und als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Seit 2019 beteiligen Sie sich mit einem kostenneutralen Zuschuss von 15 Prozent, den Sie aus Ihrer Sozialversicherungsersparnis finanzieren.
Weitere Argumente für die Direktversicherung:
Träger ist ein Lebensversicherer der Sparkassen-Finanzgruppe.
Wie bei der Direktversicherung schließen Sie als arbeitgebende Instanz für Ihre Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. So erfüllen Sie den Rechtsanspruch Ihres Arbeitnehmers, Teile des Gehaltes in Vorsorgebeiträge umzuwandeln. Auch als Arbeitgeberin und Arbeitgeber können Sie finanzielle Beiträge leisten – und als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Seit 2019 beteiligen Sie sich mit einem kostenneutralen Zuschuss von 15 Prozent, den Sie aus Ihrer Sozialversicherungsersparnis finanzieren.
Weitere gute Argumente für die Pensionskasse:
Die Pensionskasse unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht. Träger in der Sparkassen-Finanzgruppe ist die Sparkassen Pensionskasse AG.
Die Unterstützungskasse der Sparkassen-Finanzgruppe ist rechtlich selbstständig und sagt Ihren Angestellten Versorgungsleistungen zu. Die Beiträge leisten Sie oder Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In beiden Fällen führen Sie als arbeitgebende Instanz die Beiträge an die Unterstützungskasse ab.
Die Entgeltumwandlung ist während der Ansparzeit für Ihre Angestellten steuerfrei. Es gibt kaum Einschränkungen bei der Höhe der Beiträge.
Als arbeitgebende Instanz sparen Sie Lohnnebenkosten: Beiträge durch Entgeltumwandlung sind innerhalb bestimmter Grenzen sozialversicherungsfrei – arbeitgeberfinanzierte Beiträge gar in unbegrenzter Höhe.
Gerade für die Altersversorgung von GmbH-Gesellschafterinnen-Geschäftsführerinnen und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern eignet sich die rückgedeckte Unterstützungskasse, wenn keine Bilanzauswirkungen gewünscht sind.
Weitere gute Argumente für die rückgedeckte Unterstützungskasse:
Die Direktzusage – auch Pensionszusage genannt – wird in Unternehmen vor allem Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern sowie leitenden Angestellten angeboten. Insbesondere bei GmbH-Gesellschafterinnen-Geschäftsführerinnen und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF), die zugleich Geschäftsführer einer GmbH und Gesellschafter des Unternehmens sind, ist dieser Weg der betrieblichen Altersversorgung weit verbreitet.
Sie als arbeitgebende Instanz sind selbst Träger der betrieblichen Altersversorgung und sagen Ihrer Belegschaft Versorgungsleistungen zu. Hierfür bilden Sie Rückstellungen in der Bilanz, die sich gewinnmindernd auswirken.
Ihre Pensionsverpflichtungen finanzieren Sie zum Beispiel über eine Rückdeckungsversicherung und/oder eine Fondslösung. Die Beiträge zur Rückdeckung der Pensionsverpflichtung sind Betriebsausgaben. Das für die Rückdeckung zweckgebundene Vermögen auf der Aktivseite der Handelsbilanz wird mit den Verpflichtungen auf der Passivseite saldiert.
Die Finanzierung der Direktzusage erfolgt in der Regel durch Sie als arbeitgebende Instanz – und ist auch per Entgeltumwandlung möglich. Das heißt: Gehaltsbestandteile der Mitarbeiter bzw. GGF können innerhalb bestimmter Grenzen in die betriebliche Altersversorgung einfließen.
Weitere gute Argumente für die Direktzusage:
Antworten auf Ihre Fragen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente (kurz BRSG) legt der Gesetzgeber die Grundlage für eine attraktive Vorsorgelösung für alle Arbeitnehmer. Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung.
Das Gesetz bringt deutliche Verbesserungen in der betrieblichen Altersversorgung. Und zwar nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber. Auch kleine und mittlere Unternehmen können ihrer Belegschaft jetzt eine Betriebsrente anbieten, die unterm Strich für alle attraktiv ist. Mit dem BRSG wird die betriebliche Altersversorgung für Sie ökonomischer und ist mit weniger Risiko verbunden.
Das Wichtigste für Arbeitgeber im Überblick
Das Wichtigste für Arbeitnehmer auf einen Blick
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